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Export nach Großbritannien

Großbritannien bietet Chance.

Export nach Grossbritannien

Export nach Großbritannien: Die 10 wichtigsten Fragen deutscher KMU

Seit dem Brexit hat sich der Handel mit Großbritannien verändert, doch für deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleibt das Vereinigte Königreich ein bedeutender Absatzmarkt. Mit über 67 Millionen Konsumenten, einer hohen Zahlungsbereitschaft für Qualität und einem innovationsfreudigen Klima bietet Großbritannien attraktive Chancen für deutsche Exporteure. Diese FAQ dient als Orientierungshilfe und bietet Ihnen einen strukturierten, praxisnahen Leitfaden mit Fokus auf die aktuellen Rahmenbedingungen, Anforderungen und Erfolgschancen.


1. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Export nach Großbritannien?

Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. Das bedeutet: Zollanmeldungen, Ursprungsnachweise und Produkterklärungen sind Pflicht. Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) verhindert zwar Zölle für Ursprungswaren, aber es gelten trotzdem neue Formalitäten, die KMU nicht unterschätzen sollten.


2. Muss ich meine Produkte für Großbritannien neu zertifizieren lassen?

Für viele Produkte reicht die CE-Kennzeichnung nicht mehr aus. Stattdessen verlangt Großbritannien seit Januar 2023 die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed). Diese gilt für zahlreiche Produktgruppen, darunter Maschinen, Elektrogeräte und Bauprodukte. Für Nordirland gelten weiterhin EU-Regeln mit CE-Kennzeichnung. Die Umstellung auf UKCA erfordert oft neue Prüfungen und technische Unterlagen, was insbesondere für kleinere Hersteller zusätzliche Belastungen darstellt.


3. Wie funktionieren Zollverfahren und Einfuhrdokumente?

Zollanmeldungen sind verpflichtend. Dazu gehören: Handelsrechnung, Ausfuhrerklärung (z. B. per ATLAS-System), EORI-Nummer, Ursprungsnachweis (wenn zollfrei gehandelt werden soll) und ggf. Einfuhrgenehmigungen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Zollagenten ist gerade für KMU empfehlenswert. Unternehmen sollten zudem die Zolltarifnummern ihrer Produkte korrekt klassifizieren und regelmäßig aktualisieren, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.


4. Wie schätze ich die zusätzlichen Kosten nach dem Brexit ein?

Neben den Zollabwicklungsgebühren können Transportverzögerungen, Lagerhaltungskosten, Steuerberatung und ggf. doppelte Produktzertifizierungen anfallen. Auch lokale Steuern wie die britische VAT (20 %) können relevant werden, insbesondere bei B2C-Geschäften. Unternehmen sollten realistisch mit einem Zusatzaufwand von 5–15 % kalkulieren. Weitere potenzielle Kostenquellen sind die Registrierung bei britischen Behörden, Anpassung von Verpackungen oder Etikettierungen sowie Kosten für Rechtsberatung.


5. Ist eine britische Niederlassung notwendig?

Nicht zwingend. Viele KMU arbeiten erfolgreich mit lokalen Vertriebspartnern, Distributoren oder Agenten zusammen. Eine eigene Niederlassung bietet jedoch Vorteile bei Logistik, Kundenservice und steuerlicher Behandlung. In Branchen wie Medizintechnik oder Finanzdienstleistung kann eine physische Präsenz rechtlich erforderlich sein. Eine eigene Niederlassung stärkt zudem das Vertrauen britischer Kunden und erleichtert administrative Prozesse wie Rechnungsstellung oder Produkthaftung.


6. Welche Rolle spielt der britische Markt für E-Commerce?

Großbritannien gehört zu den führenden E-Commerce-Märkten Europas. Für deutsche KMU im Onlinehandel ergeben sich große Chancen – insbesondere bei Spezialprodukten oder Nischenangeboten. Wichtig: Registrierung für die britische Umsatzsteuer (VAT), Zollabwicklung bei Paketen und transparente Rückgaberegelungen. Plattformen wie Amazon UK, eBay oder Shopify können als Marktplätze dienen, allerdings gelten spezifische Regeln für Retouren, Zahlungsabwicklung und Kundensupport.


7. Wie organisiere ich die Umsatzsteuer bei B2C-Geschäften?

Bei Direktverkäufen an britische Endkunden ist eine VAT-Registrierung erforderlich. Ab einem Wert von 135 GBP gelten besondere Regelungen. Unternehmen müssen dann die VAT direkt einziehen und abführen. Der One-Stop-Shop (OSS) gilt in Großbritannien nicht mehr. Zudem ist eine regelmäßige VAT-Meldung erforderlich, die an die britischen Steuerbehörden übermittelt werden muss.


8. Wie steht es um Produkthaftung und rechtliche Risiken?

Das britische Recht kennt strenge Produkthaftungsregeln. Unternehmen haften ggf. auch ohne Verschulden für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Eine britische Produkthaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Zudem sollten Verträge von einem mit dem britischen Recht vertrauten Anwalt geprüft werden. Insbesondere bei Konsumgütern und technischen Produkten sind klare Haftungsregelungen unerlässlich.


9. Wie gehe ich mit Währungsrisiken um?

Da in Großbritannien mit Pfund Sterling gezahlt wird, sollten KMU Wechselkursrisiken einkalkulieren. Strategien wie Preisgleitklauseln, Absicherung über Termingeschäfte oder eine Fakturierung in Euro können helfen, das Risiko zu mindern. Auch Wechselkursverläufe sollten regelmäßig beobachtet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Hausbank oder einem Währungsspezialisten ist empfehlenswert.


10. Was sind die langfristigen Erfolgsfaktoren für den UK-Markt?

Kontinuität, Anpassungsfähigkeit, Kundenorientierung und Vertrauensaufbau. Wer den britischen Markt nicht als kurzfristige Option, sondern als strategischen Exportbaustein betrachtet, kann stabile Umsätze erzielen. Unternehmen mit Flexibilität, Transparenz und lokaler Präsenz sind langfristig erfolgreicher. Der Aufbau langfristiger Partnerschaften, lokaler Referenzen und kontinuierlicher Marktanpassung zahlt sich aus.


Trotz Brexit bleibt Großbritannien ein attraktiver Markt für deutsche KMU. Mit einem klaren Plan, professioneller Vorbereitung und kulturellem Feingefühl lassen sich neue Chancen erschließen. Ob E-Commerce, Maschinenbau oder Dienstleistung – wer die neuen Spielregeln kennt, profitiert vom Potenzial eines anspruchsvollen, innovationsfreudigen Marktes. Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Großbritannien-Strategie.


 

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